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Haftungsübernahmevereinbarungen Checkliste für Mitgliedsbetriebe
Haftungsübernahmevereinbarung • December 16th, 2009

Die „Haftungsübernahmevereinbarung“ (HÜV - bis 1994 auch Gewährleistungsverein- barung genannt) ist ein Vertrag zugunsten Dritter, den der Produzent/industrielle Her- steller von SHK-Gütern (als Versprechender) mit dem ZVSHK (als Versprechensempfän- ger) zugunsten der organisierten SHK-Handwerksbetriebe (Mitgliedsbetriebe als begüns- tigte Dritte) abschließt. Die Haftungsübernamevereinbarung gibt dem SHK-Mitglieds- betrieb (nachfolgend „SHK-Betrieb“) im Schadensfall ein selbständiges Forderungs- recht nach § 328 BGB.

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