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August 23rd, 2017
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    August 23rd, 2017

Wir werden die Nichtbelieferung dem Kun- den unverzüglich anzeigen und die aus dem Deckungsvertrag aufgrund der nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Lieferung resultierenden Rechte an ihn abtreten. 5. Sollte einer unserer Lieferanten ohne rechtzeitige Vorankündigung die Produk- tion eines bestimmten Produkts einstellen, so dass uns die Lieferung an den Kunden nicht mehr möglich ist, sind wir befugt, das von dem Kunden bestellte Produkt durch qualitätsmäßig mindestens gleichwertige Ware eines anderen Lieferanten zu erset- zen. 6. Der Kunde hat bei der Abnahme mitzuwir- ken und uns rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse (z.B. schlechte Zufahrt, langer Schlauchweg) hinzuweisen. 7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, un- terlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung durch FRA- GOL aus anderen, vom Kunden zu vertre- tenden Gründen, hat der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälli- gen Verschlechterung zu tragen. Daneben sind wir in