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Kapitel A:
July 3rd, 2019
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    July 3rd, 2019

Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden.