Common Contracts

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August 28th, 2013
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    August 28th, 2013

Für den Mieter ist der Abschluss eines dem potentiellen Geschäft entsprechenden Gewerbemiet- vertrages, die wesentliche Geschäftsgrundlage zum Aufbau eines Standortes. Für den Vermieter ist der Vertragsabschluss mit einem Gewerbetreibenden die Grundlage auch für die qualitative Entwicklung eines Standortes, neben der Sicherung der kontinuierlichen Mieteingänge über die Laufzeit. Daher gilt es sich vor dem Abschluss eines Mietvertrages ausführlich über die Rechts- und Marktlage zu erkundigen, denn Gewerbemietrecht ist reines Vertragsrecht. Mieter oder Ver- mieter sind nicht geschützt durch übergeordnetes Landes-oder Bundesrecht. Unser Merkblatt zum Gewerbemietrecht gibt Ihnen hier weiteren Aufschluss.