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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Art. 10 (1) der EU- Offenlegungsverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung Gemäß Art. 10 (1) Der Eu-Offenlegungsverordnung • December 21st, 2022

Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie – der Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. (BAVC) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) – haben sich bei der Ausgestaltung des Chemie- Verbandsrahmenvertrages 2022 für ein Konsortium von mehreren Lebensversicherern entschieden; die Geschäftsführung wurde der Allianz Lebensversicherungs-AG übertragen. Die Zusammensetzung des Konsortiums kann sich im Zeitablauf ändern (Aufnahme neuer Konsorten, Ausscheiden von Konsorten). Daher sind dauerhaft gültige Aussagen zur Nachhaltigkeit der Kapitalanlage nur eingeschränkt möglich.