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Vertrag
September 14th, 2020
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    September 14th, 2020

Mit dem Förderprogramm „NEUSTART KULTUR – Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen“ sollen Kulturbetrieben kurzfristig dringend benötigte Investitionshilfen zur Verfü- gung gestellt werden, um sie bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise zu unterstützen und sie in ihrer Zukunftsfähigkeit zu unterstützen. Darauf basierend hat die BKM dem Börsenver- ein des deutschen Buchhandels e.V. (Börsenverein) mit dem Zuwendungsbescheid eine Zuwen- dung aus dem Bundeshaushalt zur Umsetzung des Förderprogramms als Projektförderung bewil- ligt. Mit diesem wurde dem Börsenverein die Ermächtigung erteilt, die Zuwendung abzuwickeln und im Rahmen des verfügbaren Budgets auf Grundlage der Fördergrundsätze zum Förderpro- gramm vom 21.08.2020 einen Teil der Zuwendung an Verlage weiterzuleiten sowie die hierzu erforderlichen Rechtshandlungen selbstständig vorzunehmen (Weiterleitung i. S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung - BHO).