Common Contracts

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Contract
August 4th, 2020
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    August 4th, 2020

DURCH DIE BEAUFTRAGUNG EINES AUFTRAGSDOKUMENTS, DAS DIESE ALLGEMEINEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN BEINHALTET (DAS „AUFTRAGSSDTIOMMKEUNMSEIE NZTU,“A)N,DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES AUFTRAGSDOKUMENTS SOWIE AN DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER ALLGEMEINEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE EINEN AUFTRAG IM AUFTRAG EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON („UNTHEMRENN“E)ERTEILEN, SICHERN SIE ZU, DASS SIE BEFUGT SIND, DIESES UNTERNEHMEN AN DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES AUFTRAGSDOKUMENTS UND DIESER ALLGEMEINEN

RAHMENVERTRAG
January 10th, 2020
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    January 10th, 2020

Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen („Allgemeine Vertragsbestimmungen”) werden zwischen Oracle Austria GmbH, mit dem Firmensitz in der Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Firmenbuchnummer FN 38835k, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien („Oracle“) und der natürlichen oder juristischen Person, die das Auftragdokument ausgefertigt hat, das diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen per Verweis beinhaltet, abgeschlossen. Durch die Beauftragung eines Auftrags, der diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen unterliegt, stimmen Sie zu, dass die Anhänge (wie unten definiert), die diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen beigelegt sind, integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind. Sofern eine Bestimmung nur auf einen spezifischen Anhang anwendbar ist, gilt diese Bestimmung ausschließlich für diesen spezifischen Anhang, vorausgesetzt der betreffende Anhang ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen.