Allgemeine Bedingungen für den Austausch von Materialien – Vergabe durch das BfR (Material Transfer-Bedingungen – Teil A)Material Transfer Agreement • July 20th, 2021
Contract Type FiledJuly 20th, 2021Soweit das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR - Geber) Materialen einer anderen Partei (Empfänger) zur Verfügung stellt, gelten für die dem Austausch des Materials zugrundeliegende Rechtsbeziehung nachfolgende Allgemeine Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Empfängers gelten nur, soweit sich der Geber hiermit einverstanden erklärt hat und nur, soweit sie den nachfolgenden Bedingungen nicht zuwiderlaufen. Die Regelungen insbesondere zum Eigentum und den Verwendungsrechten dienen der effektiven Aufgabenwahrnehmung des BfR im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.