VereinbarungJanuary 28th, 2010
FiledJanuary 28th, 2010„ambulanter Bereich“), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht (im Folgenden „stationärer Bereich“) gefördert.