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Bestimmungen zur Überschussbeteiligung für eine Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag Fassung Januar 2022
August 23rd, 2021
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    August 23rd, 2021

Ihr Vertrag ist an den von uns erzielten Überschüssen beteiligt. Die lau- fenden Überschussanteile werden jährlich jeweils zum 31. Dezember eines Kalenderjahres bzw. unterjährig zum Rentenbeginn und danach im jährlichen Abstand gutgeschrieben. Die Überschussanteile vor Be- ginn der Rentenzahlung bestehen aus den Zinsüberschussanteilen, die jährlich im Geschäftsbericht veröffentlicht werden, und ergeben nach Abzug der jährlichen Kosten in Höhe von bis zu 36,00 EUR und der ka- pitalabhängigen Kosten i. H. v. 0,4 EUR pro 100 EUR Deckungskapital*) und laufendes Überschussguthaben die laufenden Überschussanteile. Es handelt sich um Verwaltungskosten im Sinne des § 2a Altersvorsor- geverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).