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Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
October 15th, 2012
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    October 15th, 2012

Gesundheit ist nicht nur ein hohes persönliches Gut, sondern auch neben Qualifikation eine der grundlegenden Voraussetzungen zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben. Für die Freie und Hansestadt Hamburg ist die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) deshalb seit vielen Jahren integraler Bestandteil ihres strategischen Personalmanagements. Die Vereinbarung nach § 94 HmbPersVG zur BGF vom 17. Juli 2008, die als Prozessvereinbarung angelegt ist, benennt als einen prioritären Baustein das betriebliche Eingliederungsmanagement nach