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Arbeitshilfe SGB II zur Eingliederungsvereinbarung (EinV) gem. § 15 SGB II
March 17th, 2006
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    March 17th, 2006

Gem. § 15 SGB II soll die Agentur für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaft im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren. Die Eingliederungsvereinbarung ist das wichtigste Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der individuellen Betreuung.