Arbeitshilfe SGB II zur Eingliederungsvereinbarung (EinV) gem. § 15 SGB IIMarch 17th, 2006
FiledMarch 17th, 2006Gem. § 15 SGB II soll die Agentur für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaft im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren. Die Eingliederungsvereinbarung ist das wichtigste Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der individuellen Betreuung.