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HEILMITTELVEREINBARUNG
May 31st, 2022
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    May 31st, 2022

Gemeinsames Ziel der Vertragspartner dieser Vereinbarung ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Heilmittelversorgung hinzuwirken, die sich an der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen orientiert. Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabevolumen für Heilmittel für das Jahr 2022. Sie legen in gemeinsamer Verantwortung konkrete Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsziele für das Jahr 2022 fest. Das Ziel besteht darin, im Jahr 2022 durch gemeinsames Handeln das vereinbarte Ausgabenvolumen für Heilmittel einzuhalten.