Common Contracts

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Auftragsgegenstand bzw. Vergabenummer:
March 27th, 2017
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    March 27th, 2017

Die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen sind ergänzende vertragliche Regelungen zu den Aus- führungsbedingungen nach § 7 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen. Sie gelten nur für sensible Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder –gebieten gemäß § 6 Verordnung zur Durch- führung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen. Sie gelten nicht, wenn Produkte aus anderen Herkunftsländern oder -gebieten Leistungsgegenstand sind (vgl. § 6 Absatz 3 Verordnung zur Durchführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zu den Herkunftsländern oder