Die VOB ist für alle öffentlichen Auftraggeber verbindlich vorgeschrieben.Vob Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen • August 1st, 2004
Contract Type FiledAugust 1st, 2004von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 242 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen. 'Die Nummern 4, 5 und 6 bleiben unberührt.