Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VOctober 25th, 2022
FiledOctober 25th, 2022Die KKH hat mit Wirkung zum 01.05.2021 einen Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen (Produkt- gruppe 32) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Bedingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.