Common Contracts

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Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
October 25th, 2022
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    October 25th, 2022

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.05.2021 einen Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen (Produkt- gruppe 32) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Bedingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.