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Hausanschlussvertrag/Glasfaser
Hausanschlussvertrag/Glasfaser • January 5th, 2021

Die Gemeinde beabsichtigt, ein modernes und hochleistungsfähiges Glasfasernetz zu errichten. Die Gemeinde darf das Glasfasernetz selbst nicht betreiben. Daher wählt sie den Netzbetreiber im Rahmen einer Ausschreibung aus. Die Breitbanddienste (z.B. Telefon, Internet, TV) über das Glasfasernetz werden ausschließlich von Dritten angeboten (Diensteanbieter). Der Netzbetreiber ist in der Regel einer der Diensteanbieter. Mit einem Diensteanbieter können die Eigentümer Endkundenverträge abschließen. Eine Verpflichtung zum Abschluss der Endkundenverträge besteht nicht.