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Dienstvereinbarung Mobile Arbeit1
January 22nd, 2023
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    January 22nd, 2023

Musterformulierung Hinweise Präambel (Vorbemerkung) Personalrat undDienststellenleitung stimmen darin überein, dass Arbeit in der Privatwohnung in vielen Fällen den Bedürfnissen der Beschäftigten entspricht. Zugleich muss sichergestellt sein, dass die Erledigung der Dienstaufgaben nicht beeinträchtigt wird. Auf der Grundlage des § 80 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG wird deshalb die nachfolgende Dienstvereinbarung geschlossen. Das ist eine relativ kurze Präambel, was die Lesbarkeiterleichtert. Man könnte die Beschäftigteninteressen näher aufschlüsseln und z. B. von besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, von erleichterter Wiedereingliederung nach längerer Krankheit und von der erhöhten Attraktivität des Arbeitgebers sprechen Auch ist es denkbar, dass die mobile Arbeit zunächst nur ein oder zwei Jahre erprobt werden soll; dies müsste man sinnvollerweise schon in der Präambel festhalten. § 1: Geltungsbereich Die Dienstvereinbarung gilt für alleder Dienststelle XY zugewiesenen Arbeitn