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Rahmenvereinbarung
January 16th, 2023
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    January 16th, 2023

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hat gem. § 22c Abs. 2 Ziffer 2 Arbeitskräfte- überlassungsgesetz ( AÜG) Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen („Bildungsmaßnahmen“) zu erbringen. Dafür setzt er Mittel aus Beiträgen der Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) und der öffentlichen Hand ein. Grundlage jeder Förderung des SWF ist die jeweils geltende Leistungsordnung auf der Website des SWF.