RahmenvereinbarungRahmenvereinbarung • January 16th, 2023
Contract Type FiledJanuary 16th, 2023Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hat gem. § 22c Abs. 2 Ziffer 2 Arbeitskräfte- überlassungsgesetz ( AÜG) Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen („Bildungsmaßnahmen“) zu erbringen. Dafür setzt er Mittel aus Beiträgen der Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) und der öffentlichen Hand ein. Grundlage jeder Förderung des SWF ist die jeweils geltende Leistungsordnung auf der Website des SWF.