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June 12th, 2017
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    June 12th, 2017

Diese Vereinbarung tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers zum 1. Januar 2016 in Kraft und endet am 31. Dezember 2019. Die Vertragsparteien werden rechtzeitig Ende des Jahres 2018 in Verhandlungen eintreten mit dem Ziel, diese Vereinbarung für den Doppelhaushalt 2020/21 durch eine neue zu ersetzen. Die Verhandlungen werden unter Berücksichtigung der bis dahin eingetretenen Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse des Religionsunterrichts und der Personalkostenentwicklung für angestellte Lehrer im Land Berlin sowie der Haushaltslage des Landes Berlin geführt werden.