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Schülerbeförderung
June 8th, 2015
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    June 8th, 2015

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Beförderungsleistungen entsprechend sicherzustellen sofern die Änderung nicht mehr als 25 % des vom Auftraggebers ausgeschriebenen ursprüngli- chen Leistungsumfanges/Tageskilometerleistung beträgt (siehe wegen möglicher Änderungen in der Vergütung § 10 Abs. 2; wegen einer außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit § 13 Abs. 3).