ContractDecember 10th, 2014
FiledDecember 10th, 2014Das Gesetz enthält Auffang- und Rahmenregelungen für das Entgelt. § 612 BGB greift für Fälle, in denen das Entgelt nicht vertraglich geregelt wird (und sich auch nicht aus einem, dem jeweiligen Arbeitsvertrag zugrunde liegenden Tarifvertrag ergibt). Teilweise neu ist hingegen das geltende Mindestlohnkonzept, das sich aus einem generell geltenden gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (ab dem 1.1.2015 8,50 Euro) sowie darüber liegenden branchenbezogenen Mindest- löhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungs- gesetz und dem Heimarbeitsgesetz sowie schließlich – theoretisch – aus nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen zusammensetzt.