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Jagdpachtvertrag über den
Jagdpachtvertrag • May 25th, 2010

Verpächter- nachfolgend "der Verpächter", auch wenn es sich um mehrere Personen handelt. Jagdgenossenschaft - vertreten durch den Jagdvorstand (bitte alle Vorstandsmitglieder aufführen) jeweils Name, Vorname und Anschrift Pächter- nachfolgend "der Pächter", auch wenn es sich um mehrere Personen handelt. jeweils Name, Vorname und Anschrift § 1Jagdverpachtung (1) Der Verpächter verpachtet dem Pächter die gesamte Jagdnutzung auf den zum oben angegebenen Jagdbezirk gehörigen Grundstücken soweit sie nicht durch § 2 dieses Vertrages von der Verpachtung ausgeschlossen sind, ohne Gewähr für die Größe und Ergiebigkeit der Jagd.(2) Flächen, die nicht zum Jagdbezirk gehören, aber irrtümlich mitverpachtet sind, gelten als nicht mitverpachtet. Flächen, die irrtümlich bei der Verpachtung ausgeschlossen sind, treten zu dem Jagdbezirk hinzu.(3) Der Pächter kann den Vertrag mit halbjähriger Frist auf das Ende des Pachtjahres gemäß § 313 Abs. 2 und 3 Satz 2 BGB kündigen, wenn