Allgemeine HinweiseMay 10th, 2016
FiledMay 10th, 2016Der Pächter hat den Pachtgegenstand und die für diesen bestimmten Einrichtungen, Geräte und sonstiges Inventar insoweit zu warten, instandzuhalten, instandzusetzen und, sofern die Instandsetzung nicht mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln möglich ist, durch Gleichartige(s) zu ersetzen, als es sich nicht um ernste Schäden des Gebäudes oder um ernste Schäden an allenfalls vorhandenen der gemeinsamen Benützung dienenden Anlagen handelt.