SATZUNGMarch 16th, 2023
FiledMarch 16th, 2023Sollte eine Bestimmung der Satzung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Wirk- samkeit später verlieren oder sollte sich in der Satzung eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke soll eine angemessene Rege- lung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der Satzung am ehesten gerecht wird.
SATZUNGMay 10th, 2017
FiledMay 10th, 2017Sollte eine Bestimmung der Satzung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren oder sollte sich in der Satzung eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der Satzung am ehesten gerecht wird.