Sondervereinbarung nach § 8 in Verbindung mitSondervereinbarung Über Grundstücksanschluss • September 27th, 2018
Contract Type FiledSeptember 27th, 2018Das o.g. Grundstück ist durch eine öffentliche Wasserversorgungsleitung erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning besteht je bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur Anspruch auf einen Grundstücksanschluss. Für einen weiteren Grundstücksanschluss (=zweiter Anschluss) wird daher folgende Vereinbarung getroffen:
Sondervereinbarung nach § 8 in Verbindung mitSondervereinbarung Über Grundstücksanschluss • August 9th, 2018
Contract Type FiledAugust 9th, 2018Das o.g. Grundstück ist durch eine öffentliche Wasserversorgungsleitung erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning besteht je bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur Anspruch auf einen Grundstücksanschluss. Für einen weiteren Grundstücksanschluss (=zweiter Anschluss) wird daher folgende Vereinbarung getroffen: