ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ÜBER DEN FREIBERUFLICHEN KIRCHENMUSIKALISCHEN DIENSTFebruary 1st, 2021
FiledFebruary 1st, 2021Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die in § 3 der Vereinbarung über den freiberuflichen kirchenmusikalischen Dienst vom vereinbarten Honorarsätze je Dienst ab dem durch die Honorar-Richtsätze der Erzdiözese Freiburg ersetzt werden. Als Honorar-Richtsätze gelten die in § 14 Absatz 1 der Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker (Anlage 4f zur AVO) genannten Entgeltsätze in der jeweils gültigen Fassung.