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April 17th, 2020
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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (PflEG) zum 1Januar 2002 wurde u.a. § 45c SGB XI neu eingefügt, der die Bereitstellung von Fördermitteln für den Auf- und Ausbau von niedrigschweiiigen Betreuungsangeboten sowie für die Förderung von be­ stimmten Modelivorhaben zur Verbesserung der Betreuungs- und Versorgungssituation Pfle­ gebedürftiger regelt (BGBl, 2001 Teil I, S. 3728).