zwischenApril 17th, 2020
FiledApril 17th, 2020Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (PflEG) zum 1Januar 2002 wurde u.a. § 45c SGB XI neu eingefügt, der die Bereitstellung von Fördermitteln für den Auf- und Ausbau von niedrigschweiiigen Betreuungsangeboten sowie für die Förderung von be stimmten Modelivorhaben zur Verbesserung der Betreuungs- und Versorgungssituation Pfle gebedürftiger regelt (BGBl, 2001 Teil I, S. 3728).