Rahmendienstvereinbarung Suchtprävention und SuchtkrankenhilfeMarch 25th, 2009
FiledMarch 25th, 2009Das Thüringer Kultusministerium und die Hauptpersonalräte bekennen sich zur Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten. Durch umfassende Information soll der Entstehung von Suchtkrankheiten vorgebeugt und zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln beigetragen werden. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherren und Arbeitgebers soll suchtkranken Beschäftigten bei der Überwindung ihrer Sucht und ihrer Wiedereingliederung geholfen werden.