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August 3rd, 2020
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    August 3rd, 2020

Diese Vereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Rechte und Pflichten, die sich für die Ver- tragsparteien aus dem anwendbaren Datenschutzrecht und insbesondere aus dem Bundes- datenschutzgesetz, aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679, nachfolgend auch „DSGVO“) sowie der nationalen Datenschutzgesetze ergeben, sofern und soweit der Auf- tragnehmer für den Auftraggeber personenbezogene Daten verarbeitet. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem / den Hauptvertrag / Hauptverträgen (im Einzelnen im Anhang Produkte aufgeführt) in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftragge- bers in Berührung kommen können. Als solche Tätigkeiten kommen insbesondere ein Direkt- oder Remotezugriff auf das IT-System des Auftraggebers, der Umgang mit einem Echtdaten enthaltenden Dump / Backup-Datei – vor allem im Zusammenhang mit Support- und Consul- tinganfragen – in Betra