Fall AGBMarch 24th, 2016
FiledMarch 24th, 2016A kauft bei B, der neben einem Geschäft für Gartenzubehör auch ein Blumengeschäft betreibt, einen Rasenmäher. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des B zu dem von A und B unterzeichneten Kaufvertrag, die A gegen eine besondere Unterschrift ausgehändigt werden, ist folgende Klausel enthalten: „Der Käufer verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten für den Fall eines Bedarfs an Schnittblumen diese nur bei B und nicht bei anderen Blumengeschäften im Umkreis von 10 km zu kaufen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 150,-- €.“ Bereits 2 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags entdeckt B an einem sonnigen Sonntagnachmittag den A, wie dieser an einer Tankstelle in einem Nachbarort, der nur 3 km vom Blumenladen des B entfernt liegt, einen Strauß frische Rosen kauft. A winkt dem B freudig zu und fährt davon, bevor B ihn zur Rede stellen kann.