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Einkaufsbedingungen
July 15th, 2009
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    July 15th, 2009

ein Fall höherer Gewalt, wie in Absatz 1 ausgeführt, eintritt. Er hat Beeinträchtigungen des Bestellers so gering wie möglich zu halten, ggf. durch Herausgabe der Formen für die Dauer der Behinderung. Im Falle von Abrufaufträgen ist der Kunde nach Kündigung des Vertrages verpflichtet zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bereits produzierte Teile noch abzunehmen. Dies gilt insbesondere für solche Teile, die auf Wunsch des Kunden oder von uns z.B. zur Einhaltung von üblichen Lieferfristen auf Vorrat produziert wurden. Ist im Falle von Abrufaufträgen eine Gesamtmenge vereinbart, ist der Kunde zu ihrer Abnahme verpflichtet. Eine vorzeitige Kündigung ist nur mit unserer Zustimmung und gegen Vereinbarung