Schiedsvereinbarung zwischen demSchiedsvereinbarung • December 12th, 2018
Contract Type FiledDecember 12th, 2018Dem/der Athlet/in ist bekannt und er/sie erkennt an, dass der DJB sich u.a. in seiner Satzung und der Wettkampfordnung und weiteren Vereinbarungen/Ordnungen zur aktiven Bekämpfung des Doping in allen seinen Erscheinungsformen verpflichtet hat. Der Athlet/die Athletin hat gegenüber dem DJB eine entsprechende Anti-Doping-Erklärung abgegeben, in der auch darauf hingewiesen wurde, dass Dopingkontrollen und Vorermittlungen durch die NADA sowie ein sich anschließendes Disziplinarverfahren bei möglichen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen zunächst bei dem Deutschen Sportschiedsgericht >>DIS<< von der NADA im eigenen Namen als Schiedsverfahren eingeleitet und durchgeführt wird und mögliche Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung der >>DIS<< auf den >>CAS<<, also den Internationalen Sportgerichtshof mit Sitz in Lausanne/Schweiz, als weiteres Schiedsgericht übertragen worden ist.