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DRK-Information gemäß § 3 WBVG zum
March 11th, 2020
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    March 11th, 2020

Die Entscheidung für das Leben in einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen und die Auswahl der für die individuelle Situation geeigneten Einrichtung ist nicht leicht und mit vielen Fragen verbunden. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen in dieser Situation eine Hilfe an die Hand geben. Zugleich sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor dem Abschluss eines Wohn- und Betreuungsvertrages bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir möchten hier die wichtigsten Fragen ansprechen und beantworten. Sollten Fragen offen bleiben, bitte zögern Sie nicht, unsere Bereichsleitung und unsere Pflegedienstleitung anzusprechen, anzurufen, uns zu schreiben oder eine E-Mail zu senden. Wir beraten Sie gern!