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Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2018 bis 2022
June 20th, 2017
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    June 20th, 2017

Die Entwicklung des gemeinnützigen Sports in Nordrhein-Westfalen profitiert maßgeblich von einer gelingenden Zu- sammenarbeit von Landesregierung und Landessportbund. Das zentrale Koordinationsinstrument dafür ist die Ziel- vereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“. Landesregierung und Landessportbund definieren mit dieser Vereinbarung ihre gemeinsamen Sportförderziele für die Jahre 2018 bis 2022.