Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen FrachtbriefMay 13th, 2022
FiledMay 13th, 2022Die Vertragsparteien dieses Protokolls – als Vertragsparteien des am 19. Mai 1956 in Genf beschlossenen Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), in dem Bestreben, das Übereinkommen um die Möglichkeit der Ausstellung des Frachtbriefs mit Hilfe von Verfahren für die elektronische Erfassung und Behandlung von Daten zu ergänzen – sind wie folgt übereingekommen: