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ALLGEMEINE EINKAUFS- UND AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN (AEB)
February 9th, 2015
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    February 9th, 2015

Wird eine Geschäftsverbindung eingegangen, so gelten diese AEB in vollem Umfang, wenn in dem Vertrag über die jeweils konkret vereinbarte Leistung zwischen den Unternehmen der RUSTLER GRUPPE und dem Lieferanten nichts anderes vereinbart wurde; dies gilt auch für einzelne Bestimmungen dieser AEB.