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Präambel
Vereinbarung Über Ein Zusatzentgelt Für Testungen Auf Das Coronavirus Sars-Cov-2 Im Krankenhaus • May 29th, 2020

Mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19.05.2020 hat der Gesetzgeber den GKV- Spitzenverband und den Verband der privaten Krankenversicherung gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (Vertragsparteien) damit beauftragt, eine Vereinbarung über die Höhe des Zusatzentgelts für Kosten, die den Krankenhäusern für Testungen von Patientinnen und Patienten, die zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung in das Krankenhaus aufgenommen werden, auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 entstehen, zu vereinbaren. Die Vertragsparteien kommen mit der vorliegenden Vereinbarung diesem gesetzlichen Auftrag nach.