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E-WERK Kulturzentrum GmbH
Veranstaltungsbedingungen • July 10th, 2019

Die Veranstaltungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen der E-WERK Kulturzentrum GmbH – nachfolgend auch Vermieter oder E-Werk genannt – und ihren Mietern unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung vom 02. November 2007 (nachfolgend auch VStättV genannt), verkündet am 14. August 2007 im GVBl, Seite 588, BayRS 2132-1-l. Die Veranstaltungsbedingungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil des jeweiligen Mietvertrags. Sie finden Anwendung auf alle Veranstaltungen und Mietverhältnisse, die das E-WERK betreffen, soweit in dem zu Grunde liegenden Mietvertrag keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.