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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERRICHTUNG VON GLASFASERHAUSANSCHLÜSSEN
May 28th, 2018
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    May 28th, 2018

Unternehmern gegenüber erbringt SWG keine Telekommunikationsdienste. Die entsprechenden Telekommunikationsdienste müssen von Dritten (im Weiteren als „Provider“ bezeichnet) erbracht werden, mit denen der Kunde gesonderte Verträge zu schließen hat. Bei der Wahl des Providers bestehen Einschränkungen, der Kunde kann lediglich mit folgenden Providern einen Vertrag über Telekommunikationsdienste über das Netz der SWG abschlie- ßen: