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SaaS-Bereitstellungsvertrag Seite 7 von 7
November 2nd, 2022
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    November 2nd, 2022

Ganz im Sinne des sog. EfA-Prinzips („Einer für Alle/Viele“) stellt –beim FIT-Store - ein umsetzendes Land bzw. der umsetzende Bund (Bereitsteller) den Online-Dienst durch einen IT-Dienstleister (IT-DL) zentral zur Mit-/Nachnutzung zur Verfügung. Die Nachnutzung durch ein an der Nachnutzung interessiertes, sich anschließendes Land (Nachnutzer) ist, ggf. mit geringfügigen landesspezifischen Anpassungen, durch Anschluss an den Online-Dienst möglich.