Common Contracts

2 similar null contracts

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
May 29th, 2019
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    May 29th, 2019

die sich im weltweiten Ausland aufhalten, nicht als Ausland in diesem Sinne gelten diejenigen Länder, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt und/oder in der sie einen ständigen Wohnsitz unterhält (Heimatländer); das Land der Staatsangehörigkeit gilt dann nicht als Ausland, wenn der Hauptwohnsitz bereits seit mindestens 5 Jahren in einem anderen Land als dem der Staatsangehörigkeit besteht.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
October 19th, 2017
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    October 19th, 2017

Gruppenversicherungsvertrag in Form einer rechtlich eigenständigen Anschlussmitgliedschaft (Verlängerungsmitgliedschaft) unter den folgenden Voraussetzungen abgeschlossen werden: