Direktionsrecht (Weisungsrecht)1March 17th, 2021
FiledMarch 17th, 2021Bei der Ausübung des Weisungsrechts steht dem Dienstgeber regelmäßig ein großer Ermessensspielraum zur Gestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen zu. Allerdings darf er hier nicht willkürlich vorgehen, sondern hat die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen. Insbesondere hat er das Recht, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Dienstnehmers im Einzelnen