StatutenStatuten • January 15th, 2018
Contract Type FiledJanuary 15th, 2018Statuten der Barry Callebaut AG13. Dezember 2017 Abschnitt 1: Firma, Sitz, Zweck und Dauer der Gesellschaft Firma, Sitz Artikel 1Unter der Firma "Barry Callebaut AG" "Barry Callebaut SA" "Barry Callebaut Ltd"besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Zweck 1 Artikel 2Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, insbesondere - aber nicht ausschliesslich - auf dem Gebiet von Kakao, Schokolade, Zwischenprodukten sowie ähnlichen Produkten und Ingredienzen. Die Gesellschaft darf in Ausnahmefällen auch direkt in denvorerwähnten Geschäftsfeldern tätig werden. 2 Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmungen der gleichen und verwandten Branchen im In- und Ausland zu beteiligen und alle Geschäfte durchzuführen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit ergeben können. Sie kann Grundeigentum erwerben. Dauer Artikel 3Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschr
StatutenStatuten • December 19th, 2016
Contract Type FiledDecember 19th, 2016Statuten der Barry Callebaut AG7. Dezember 2016 Abschnitt 1: Firma, Sitz, Zweck und Dauer der Gesellschaft Firma, Sitz Artikel 1Unter der Firma "Barry Callebaut AG" "Barry Callebaut SA" "Barry Callebaut Ltd"besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Zweck 1 Artikel 2Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, insbesondere - aber nicht ausschliesslich - auf dem Gebiet von Kakao, Schokolade, Zwischenprodukten sowie ähnlichen Produkten und Ingredienzen. Die Gesellschaft darf in Ausnahmefällen auch direkt in denvorerwähnten Geschäftsfeldern tätig werden. 2 Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmungen der gleichen und verwandten Branchen im In- und Ausland zu beteiligen und alle Geschäfte durchzuführen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit ergeben können. Sie kann Grundeigentum erwerben. Dauer Artikel 3Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschrä