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Allgemeine Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Data Processing Agreement • January 22nd, 2020

Dieser „Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag“ (nachfolgend Vereinbarung) konkretisiert vor allem die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Umgang des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden (nachfolgend Daten). Die datenschutzrechtlichen Regelungen dieser Vereinbarung (§ 1 bis § 8) finden Anwendung auf alle Tätigkeiten bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte, Daten im Auftrage verarbeiten oder mit Daten in Berührung kommen können. Darüber hinaus werden dem Auftragnehmer im Rahmen des Hauptvertrages oder sonstiger Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, vertrauliche Informationen aus dem Unternehmen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt oder es ist nicht ausgeschlossen, dass der Auftragnehmer in den Geschäftsräumen des Auftraggebers in Kontakt mit solchen Informationen kommt.