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Stromlieferungsvertrag
Stromlieferungsvertrag • November 18th, 2022

Der Arbeitspreis (brutto) und der Monatsgrundpreis (brutto) enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten den STADTWERKEN vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden –, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die AbLA-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), ab 2023 die Wasserstoffumlage (diese wird derzeit von den Netzbetreibern in die § 19 StromNEV-Umlage eingerechnet), die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe sowie die Umsatzsteuer.

Stromlieferungsvertrag
Stromlieferungsvertrag • May 9th, 2022

Der Arbeitspreis (brutto) und der Monatsgrundpreis (brutto) enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten den STADTWERKEN vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die AbLA-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), ab 2023 die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe sowie die Umsatzsteuer.

Stromlieferungsvertrag
Stromlieferungsvertrag • May 9th, 2022

Der Arbeitspreis (brutto) und der Monatsgrundpreis (brutto) enthalten folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten den STADTWERKEN vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die AbLA-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), ab 2023 die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe sowie die Umsatzsteuer.