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Ergänzende Bedingungen des Wasserverbandes Heidekreis zur AVBWasserV
March 8th, 2022
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    March 8th, 2022

Wenn der Kunde verpflichtet ist, eine Wasserleitung der örtlichen Versorgung mit Zubehör auf seinem Grundstück unentgeltlich zu dulden, so umfasst dies auch die Anbringung von Hinweisschildern an sei- nem Haus oder anderen Bauwerken auf dem Grundstück. Auf einem Schutzstreifen von 3,00 m Breite beidseits der Leitung darf kein Gebäude errichtet und keine Bäume gepflanzt werden. Es dürfen keine anderen, die Leitung gefährdenden Maßnahmen vorgenommen oder zugelassen werden.