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March 25th, 2020
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    March 25th, 2020

Zum 1.07.2006 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Gebühren für Beratung und Gutachten aufgehoben. Der Rechtsanwalt soll in diesen Fällen nach § 34 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) fortan auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe werden daher die nachstehenden Vereinbarungen getroffen.