PENSIONS-, BETREUUNGS- UND PFLEGEVERTRAGNovember 27th, 2020
FiledNovember 27th, 2020Für den Fall, dass der Bewohnende urteilsunfähig ist, sind für den Abschluss dieses Vertrages so- wie für die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten folgende Personen zur Vertretung berechtigt (Art. 378 ZGB):