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Holzverkaufs- und Zahlungsbedingungen – Bundesforst (HVZB) vom 01.03.2016
February 25th, 2016
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    February 25th, 2016

Die folgenden Holzverkaufs- und Zahlungsbedingungen – Bun- desforst (HVZB) gelten für alle mit der Bundesanstalt für Immobi- lienaufgaben (BImA), Sparte Bundesforst (Verkäuferin) ge- schlossenen Holzkaufverträge. Soweit nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen ist, gelten aus- schließlich die HVZB. Andere Regelungen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Käuferin werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Verkäuferin ihnen nicht aus- drücklich widerspricht. Die HVZB in ihrer jeweils gültigen Fas- sung sind unter http://www.bundesimmobilien.de verfügbar. Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) in der jeweils gültigen Fassung ist anwendbar, soweit die HVZB dies konkret bestimmen.